AGB

Stand vom 1 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Thüringer Hof
CMM Freizeitbetriebs GmbH
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers
enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein
Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber
als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine
entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten
Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung
dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste
Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht
innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der
Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das
Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im
Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines
höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00
erheben.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist
ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer
Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels
aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung
1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.
b) Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale
geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder
ohne Frühstück, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Halbpension sowie 70% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Vollpensionsarrangements. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel
kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
c) Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich
vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten
Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die
gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom
Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der
Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 2 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes
oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann,
ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;
• ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;
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• das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach
Vertragabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels
nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels
gefährdet erscheinen;
• der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche
Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung
dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
• ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder
aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VI. An- und Abreise
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung
bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern
nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr
anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein
Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach
kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr
den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei,
dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels, Verjährung
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein
Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit.
3. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hotels darüber hinaus für jeden Schadensfall im einzelnen und alle Schadensfälle
aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. € 2.000.000,00 für
Personenschäden, max. € 1.000.000,00 für Sachschäden und max. €100.000,00 für Vermögensschäden begrenzt. Die
Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund
einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen
etwaiger Schadenersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den
Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines
Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
6. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem
Hotel Anzeige erstattet.
7. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt
wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des
Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
8. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
9. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung,
Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen.
Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt,
nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten
Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
10. Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast
Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des
schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der
Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des
Hotels oder nach Wahl des Hotels Hannover. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt
als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am
allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.